|
 |
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen |
 |
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, selbst wenn der Besteller eigene allgemeine Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
|
§1 Liefervertrag
- Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung zustande.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen abgegebener Aufträge sind
nur rechtswirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden
sind.
- Angebote sind für die Dauer von 30 Kalendertagen gültig.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten
nicht zugänglich gemacht werden. Die in Katalogen und Angeboten
angegebenen Maße, Abbildungen und Materialangaben sind im Hinblick auf
Konstruktions- und Maßänderungen unverbindlich. Handelsübliche
Toleranzen gelten als vereinbart.
Zum Seitenanfang |
§2 Preise
- Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, netto ohne
gesetzliche Mehrwertsteuer ab Lieferwerk, inklusive
Standardverpackung. Angebote über „Gewichte“ von mehr als 5 KG
verstehen sich grundsätzlich exklusive Verpackung. Nebenkosten, wie
z.B. die Kosten für Sonderverpackung, Paletten, Fracht, Versicherung,
gehen zu Lasten des Bestellers.
- Die Aufstellung und Installation der Geräte erfolgt nach Aufwand, es
sei denn, aus unserer Auftragsbestätigung oder aus dem Kaufvertrag
ergibt sich etwas anderes.
- Unsere Preise sind für die Dauer von 2 Monaten nach Vertragsabschluß
fest. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise nach Ablauf von 2
Monaten seit Vertragsabschluß zu erhöhen, wenn sich seit
Vertragsabschluß Kostenerhöhungen ergeben haben, z.B. Tariferhöhungen,
Abgaben, Frachtraten etc.
Zum Seitenanfang |
§3 Lieferung
- Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung,
ein Liefertermin ist grundsätzlich als unverbindliche Zirka-Angabe zu
verstehen, es sei denn, es ist ausdrücklich ein Fixtermin bestätigt.
- Die Lieferfrist beginnt erst nach Abklärung aller technischen
Fragen und, falls eine Anzahlung vereinbart wurde, ab dem Eingang der
Anzahlung auf unserem Konto.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand das Lieferwerk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
- Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhergesehener,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände seitens des Lieferanten
- Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Unruhen, verlängert sich die
Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen
Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.
- Das Recht von Vertrag zurückzutreten, steht uns auch dann zu, wenn
es uns ohne unser Verschulden unmöglich wird, die bestellte Ware
fristgerecht oder ordnungsgemäß zu liefern. In Fällen der
Unmöglichkeit stehen dem Besteller keine Schadensersatzansprüche gegen
uns zu.
Zum Seitenanfang |
§4 Versand und Gefahrenübergang
- Die Versandart bleibt unserem Ermessen vorbehalten ohne
Verantwortung für die billigste Art der Verfrachtung. Der Abschluss
von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Besteller
überlassen.
- Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden
ist, auf den Besteller in dem Zeitpunkt über, in dem der
Liefergegenstand das Lieferwerk verlassen hat, dem
Transportunternehmen übergeben worden oder dem Besteller
Versandbereitschaft gemeldet worden ist.
- Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel
aufweisen, vom Besteller unbeschadet des Rechts aus § 5
entgegenzunehmen.
- Die Ware ist sofort nach Eingang auf Transportschäden zu
untersuchen. Offensichtliche Beschädigungen sind binnen drei Tagen
nach Erhalt der Ware dem Transportunternehmen zu melden.
- Offensichtliche Mängel der Ware sind unverzüglich, spätesten jedoch
binnen zwei Wochen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
Zum Seitenanfang |
§5 Gewährleistung und sonstige Haftung des Lieferers
(Gewährleistungsbedingungen)
- Unsere Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf
Teilegarantie, nach unserer Wahl den kostenlosen Ersatz oder die
Rücknahme gegen Gutschrift von Teilen, die nachweislich innerhalb
eines Zeitraums von 12 Monaten vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bei
Gebrauch, für den sie vorgesehen geliefert wurden, aufgrund von
Werkstoff oder Herstellungsfehlern unbrauchbar oder schadhaft wurden.
- Weitergehende Ansprüche insbesondere Ansprüche auf Ersatz von
mittelbaren oder unmittelbaren Schäden sowie von Montage-, Aus- und Einbau-, sowie Frachtkosten und Eichkosten sind ausgeschlossen.
- Zur Prüfung der Gewährleistungsansprüche sind die beanstandeten
Teile auf Kosten des Käufers an unsere Adresse einzusenden, etwaige
Ersatzlieferungen und Rücksendungen von reparierten Teilen an den
Käufer erfolgen auf Kosten des Käufers.
- Voraussetzung für jegliche Gewährleistung ist die Erfüllung der dem
Käufer obliegenden VertragsverpfIichtungen, insbesondere der
vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Gewährleistung gilt nur für den
ersten Käufer und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Sie
entfällt wenn die Beschädigung durch Gewalt, unsachgemäße Behandlung
oder ungenügende Pflege entstanden ist und/oder wenn Reparaturen oder
Änderungen von fremder Hand ausgeführt wurden. Natürlicher Verschleiß
ist von der Gewährleistung ausgenommen.
- Bei allen Schadensfällen, auch bei äußerlich unbeschädigten
Verpackungen, ist sofort das Transportunternehmen zu benachrichtigen
und eine Tatbestandsaufnahme hierfür durchzuführen.
- Vor einer Rücksendung ist mit uns Kontakt aufzunehmen. Waren können
nur in Originalverpackung und nur nachvorheriger ausdrücklicher
Vereinbarung zurückgenommen werden. Rücksendungen haben in jedem Fall
frei Haus zu erfolgen.
Zum Seitenanfang |
§6 Zahlungen
- Unsere Ansprüche sind ab Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Die
Zahlung erfolgt gemäß den in der Auftragsbestätigung vereinbarten
Zahlungsbedingungen. Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter
schriftlicher Vereinbarung.
- Gerät der Besteller mit einer Zahlung ganz oder teilweise in
Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden
Zahlungsverpflichtungen des Bestellers sofort fällig.
- Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur auf unsere Konten oder
in unseren Geschäftsräumen erfolgen. Zur Aufrechnung oder Einbehaltung
von Zahlungen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist,
soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank p. a. zu berechnen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
- Ohne besondere Vereinbarung sind Zahlungen spätestens 20 Tage nach
Lieferung/Versandbereitschaftserklärung zur Zahlung rein netto fällig.
Für Sonderanfertigungen und kundenbezogene Auftragsfertigung gelten
folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei
Versandbereitschaftserklärung/Versand, Rest 20 Tage nach
Rechnungslegung.
- Erhalten wir nach dem Datum der Bestellungsannahme Auskünfte,
welche die Gewährung eines Kredites in der aus dem Auftrag ergebenden
Höhe bedenklich erscheinen lassen, oder ergeben sich Tatsachen, die
eine erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers
annehmen lassen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheiten oder Bezahlung ohne Rücksicht auf entgegenstehende
frühere Vereinbarungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Dies gilt ebenso, wenn der Besteller fällige Rechnungen mehr als zwei
Wochen nach Ausstellung einer Mahnung nicht bezahlt. Unter den
gleichen Voraussetzungen sind wir jederzeit berechtigt, das Lager des
Bestellers zu besichtigen, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in
einer uns geeignet erscheinenden Form auf Kosten des Bestellers
sicherzustellen sowie die Verarbeitung, Verbindung. Vermischung,
Vermengung und oder Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Ware zu untersagen.
Zum Seitenanfang |
§7 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur
völligen Bezahlung sämtlicher uns zustehender Forderungen vor.
- Der Besteller tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware schon jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem
Wert der Vorbehaltsware entspricht. Dies gilt auch dann, wenn der
Verkauf mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis erfolgt.
- Wird die Vorbehaltsware vom Besteller als wesentlicher Bestandteil
in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Besteller
schon jetzt die ihm hieraus gegen den Dritten erwachsenden Ansprüche
zu dem Betrage an uns ab, der dem Fakturenwert der Vorbehaltsware
zuzüglich eines Sicherungsaufschlags von 20 % entspricht.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug ist der Lieferer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt
und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet, sofern nicht das
Abzahlungsgesetz Anwendungen findet. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
- Der Besteller darf die Vorbehaltsware weder veräußern, verpfänden,
zur Sicherung übereignen. Wiederverkäufer sind berechtigt, die Ware im
ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu veräußern, wenn sie sich
ihrerseits das Eigentum vorbehalten.
Zum Seitenanfang |
§8 Widerrufsrecht und Rücktritt
- Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail, oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Widerruf richten Sie an:
PWS PraezisionsWaagen Schoutz,
Hans Werner Schoutz,
Stapper Weg 124,
41199 Mönchengladbach,
Fax 02166 1452-90,
e-mail: pwswaagen@t-online.de
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr möglichst in der Originalverpackung zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Bitte wählen Sie die kostengünstigste Versandart. Wir erstatten Ihnen umgehend die Portokosten.
- Das Widerrufsrecht besteht nicht für
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (dazu gehärt auch die Eichung im Auftrag des Kunden) oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
Zum Seitenanfang |
§9 Informationen zur Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:
- Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.
- Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden.
- Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, wie das nebenstehende Symbol.In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "CD" steht für Cadmium, " Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.
Zum Seitenanfang |
§10 Erfüllung, Gerichtsstand, Wirksamkeit
- Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden
Ansprüche ist der Sitz von "PräzisionsWaagen Schoutz Hans Werner
Schoutz"
- Gerichtsstand ist - soweit zulässig vereinbar - Mönchengladbach.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren,
wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. In diesem
Fall verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung
eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit der unwirksamen
Regelung verfolgten wirtschaftlichem Zweck am nächsten kommt. Das
gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht
vorhergesehene Lücke aufweist.
Zum Seitenanfang |
|